Viele Käufer möchten ihre Zweitwohnung vermieten, wenn sie selbst nicht da sind. Das ist an der Côte d'Azur weiterhin möglich und oft lohnend. Die Regeln sind aber seit dem Gesetz „Loi Le Meur“ (November 2024) deutlich strenger geworden. Hier ein Überblick, Stand November 2026.
1. Registrierung: Ohne Nummer keine Anzeige
- Jede Ferienwohnung (meublé de tourisme) muss angemeldet werden, egal ob Haupt- oder Zweitwohnsitz
- Das Gesetz sieht eine Registrierungsnummer vor, die in jeder Anzeige stehen muss: auf Airbnb, Booking oder der eigenen Website. Viele Gemeinden der Côte d'Azur verlangen sie schon heute
- Ein nationaler Online-Dienst für die Anmeldung wird gerade eingeführt. Bis dahin melden Sie die Wohnung bei der mairie an. Gemeinden können Nummern verweigern oder entziehen, wenn Angaben fehlen
2. Regeln der Gemeinde
- Wird der Hauptwohnsitz vermietet, darf das höchstens 120 Tage im Jahr sein. Gemeinden können die Grenze auf 90 Tage senken
- In größeren Städten kann für Zweitwohnungen eine Nutzungsänderung (changement d'usage) genehmigungspflichtig sein, teils mit Auflagen
- Gemeinden können Quoten festlegen oder bestimmte Viertel ausnehmen. Fragen Sie vor dem Kauf nach, wenn Vermietung ein Teil Ihrer Rechnung ist
3. Copropriété: Was sagt das Reglement?
Steht im règlement de copropriété eine Klausel zur reinen Wohnnutzung, kann die Eigentümergemeinschaft die Ferienvermietung untersagen. Seit der Loi Le Meur geht das leichter als früher. Lesen Sie also das Reglement und die Protokolle der letzten Versammlungen (mehr dazu in Die Copropriété verständlich erklärt).
4. Energieklasse
Auch für Ferienwohnungen gelten jetzt Vorgaben zum Energieausweis. Ab 2034 müssen Ferienwohnungen, die nicht Hauptwohnsitz sind, mindestens die Klasse D erreichen. Gemeinden können den DPE schon heute verlangen. Mehr in Die Diagnostics vor dem Kauf.
5. Steuern
- Mieteinnahmen aus einer französischen Immobilie werden in Frankreich versteuert. Nicht-Residenten zahlen mindestens 20 % Einkommensteuer, dazu Sozialabgaben (17,2 %, bei Versicherung in einem anderen EU-Land 7,5 %)
- Im vereinfachten Verfahren Micro-BIC gilt für nicht klassifizierte Ferienwohnungen ein Abschlag von nur noch 30 % bis 15.000 € Einnahmen. Für klassifizierte Unterkünfte (meublé de tourisme classé) sind es 50 %. Die Klassifizierung lohnt sich deshalb oft
- Beim „régime réel“ (LMNP) können Kosten und Abschreibungen abgezogen werden, die aber seit 2025 beim späteren Verkauf auf den Gewinn angerechnet werden (siehe Plus-value beim Verkauf)
- Dazu kommen Kurtaxe (taxe de séjour, meist über die Plattform abgeführt) und ggf. die CFE
- In Deutschland müssen die Einkünfte ebenfalls angegeben werden. Sie wirken sich dort in der Regel auf den Steuersatz aus. Lassen Sie sich steuerlich beraten
Unsere Empfehlung: Profis für die Verwaltung
Schlüsselübergabe, Reinigung, Wäsche, Gästekommunikation, Registrierung, Kurtaxe: Wer nicht vor Ort lebt, gibt die Vermietung am besten an eine conciergerie oder Verwaltung ab. Wir arbeiten mit Partnern zusammen, die sich auf deutschsprachige Eigentümer spezialisiert haben. Mehr dazu auf unserer Über-uns-Seite unter „After-Sale“, oder fragen Sie uns direkt.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand November 2026. Sie dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.