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Taxe foncière und Taxe d'habitation: Was Zweitwohnungsbesitzer 2026/27 zahlen

November 6, 2026

Einen Überblick über alle Steuern für Zweitwohnsitze haben wir bereits in unserem Artikel Steuern für Eigentümer eines Zweitwohnsitzes gegeben. Hier geht es um die beiden Bescheide, die jedes Jahr sicher kommen: wann sie kommen, wie hoch sie sind und wie Sie sie bezahlen.

Taxe foncière – die Grundsteuer

  • Zahlt, wer am 1. Januar Eigentümer ist
  • Der Bescheid (avis de taxe foncière) steht ab Ende August online, fällig ist er Mitte Oktober
  • Darin enthalten ist die TEOM (taxe d'enlèvement des ordures ménagères), die Müllgebühr
  • Im Kaufjahr wird sie beim Notar anteilig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt

Taxe d'habitation sur les résidences secondaires (THRS)

  • Für Hauptwohnsitze abgeschafft, für Zweitwohnungen bleibt sie
  • Zahlt, wer die Wohnung am 1. Januar nutzt bzw. zur Verfügung hat. Bei einer Zweitwohnung ist das der Eigentümer
  • Bescheid im Herbst, fällig Mitte Dezember

Der Zuschlag für Zweitwohnungen (majoration)

In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt darf der Gemeinderat die taxe d'habitation für Zweitwohnungen um 5 bis 60 % erhöhen. 2026 tun das in Frankreich 1.666 Gemeinden, davon 340 in der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur. Viele Küstenorte der Alpes-Maritimes gehören dazu. Den Satz Ihrer Gemeinde sehen Sie auf dem Bescheid. Vor dem Kauf fragen wir ihn für Sie bei der mairie nach oder lassen uns den letzten Bescheid des Verkäufers zeigen.

Was beeinflusst die Höhe?

  • Die valeur locative cadastrale, ein theoretischer Mietwert des Finanzamts, der jährlich angepasst wird
  • Die Hebesätze von Gemeinde und Gemeindeverband
  • Ausstattung wie Pool, Nebengebäude oder Anbauten. Neue Pools und Anbauten müssen innerhalb von 90 Tagen nach Fertigstellung beim Finanzamt gemeldet werden. Die Finanzverwaltung findet nicht gemeldete Pools inzwischen per Luftbildauswertung

Praktisch: So behalten Sie den Überblick

  • Online-Zugang einrichten: Mit einem Konto auf impots.gouv.fr sehen Sie alle Bescheide und zahlen per Lastschrift. Wie das geht, erklären wir in unserem Artikel Online-Behörden ohne Frust.
  • Mensualisation: Wenn Sie die Steuer monatlich zahlen möchten, bietet impots.gouv das kostenlos an
  • Nutzung melden: Eigentümer müssen im Bereich „Gérer mes biens immobiliers“ angeben, wie die Immobilie genutzt wird: selbst bewohnt, Zweitwohnung oder vermietet. Das gilt seit 2023. Melden müssen Sie danach nur Änderungen, jeweils bis zum 1. Juli. Ohne Meldung riskieren Sie eine Strafe und eine falsche Einstufung
  • Adresse aktuell halten: Die Bescheide gehen an Ihre Steueradresse. Wenn Sie nach Deutschland umziehen, ändern Sie die Adresse rechtzeitig

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor dem Kauf immer den letzten Bescheid der taxe foncière zeigen. Ihre echten Jahreskosten kennen Sie erst, wenn Sie ihn mit den Charges der Copropriété zusammenrechnen.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand November 2026. Sie dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

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