Steuern für Eigentümer eines Zweitwohnsitzes in Frankreich
Wer eine Immobilie in Frankreich kauft, sollte die wichtigsten laufenden Steuern kennen: die taxe foncière, die taxe d'habitation für Zweitwohnsitze und ab einem gewissen Vermögen die IFI.
Taxe foncière – jährliche Grundsteuer
- Zahlt der Eigentümer zum Stichtag 1. Januar, unabhängig vom Wohnsitz
- Im Kaufjahr teilt der Notar die Steuer anteilig zwischen Verkäufer und Käufer auf
- Bescheid kommt jährlich im Oktober, meist an den Hauptwohnsitz
- Höhe richtet sich nach Gemeinde und Katasterwert (valeur locative cadastrale) – in touristischen Regionen oft höher
Taxe d'habitation – Wohnsteuer für Zweitwohnsitze
- Für Hauptwohnsitze 2023 abgeschafft, für Zweitwohnsitze bleibt sie bestehen
- Wird vom Eigentümer zum 1. Januar erhoben
- Grundlage ist ebenfalls der Katasterwert, plus mögliche Gemeindeaufschläge in beliebten Regionen
- Die genaue Höhe zeigt erst der erste Steuerbescheid – wichtig vor allem, wenn die Immobilie vorher als Hauptwohnsitz genutzt wurde
IFI – Vermögensteuer ab 1,3 Mio. € Netto-Immobilienwert
- Betrifft nur Immobilienvermögen (Häuser, Wohnungen, Anteile an Immobiliengesellschaften), nicht das Gesamtvermögen
- Schwelle: 1.300.000 € netto, nach Abzug von Hypotheken und Darlehen
- Gilt auch für Nicht-Residenten mit französischem Immobilienvermögen über der Schwelle
- Progressiv, Einstiegssatz ca. 0,5 %
- Eine "Décote" (Rabattregel) reduziert die Steuer bei Werten knapp über der Schwelle fast auf 0. Ab ca. 1,4 Mio. € greift sie voll
Richtwerte für die jährliche IFI:
Netto-Immobilienwert ca. 1.000.000 € = ca. IFI/Jahr €0 € (unter Schwelle)
Netto-Immobilienwert ca 1.300.000 € = ca. IFI/Jahr 0–500 € (durch Décote)
Netto-Immobilienwert ca 1.500.000 € = ca. IFI/Jahr ca. 3.900
Netto-Immobilienwert ca 2.000.000 € = ca. IFI/Jahr ca. 7.400
Netto-Immobilienwert ca 3.000.000 € = ca. IFI/Jahr ca. 15.700
Netto-Immobilienwert ca 4.000.000 € = ca. IFI/Jahr ca. 25.700 €
CFE - Cotisation Foncière des Entreprises
Wer die Immobilie ganz oder teilweise möbliert vermietet (location meublée), kann zusätzlich der CFE (Cotisation Foncière des Entreprises) unterliegen. Bei reiner Eigennutzung oder unmöblierter Vermietung fällt sie nicht an.
Alle Angaben ohne Gewähr und nur zur allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Wir sind keine Steuerberater, vermitteln aber gerne Kontakt zu qualifizierten Steuerexperten.