Neue Küche, Bad, Fenster, Pool oder ein Anbau: Viele Käufer renovieren nach dem Kauf. In Frankreich läuft das etwas anders als in Deutschland. Mit diesen Grundlagen vermeiden Sie die typischen Fehler.
Den richtigen Handwerker finden
- Empfehlungen sind an der Côte d'Azur der beste Weg. Fragen Sie Nachbarn, den syndic oder uns. Gute Handwerker sind oft Monate im Voraus ausgebucht
- Prüfen Sie die SIRET-Nummer der Firma auf annuaire-entreprises.data.gouv.fr. Dort sehen Sie, ob die Firma existiert und seit wann
- Lassen Sie sich die Versicherungsbescheinigung (attestation d'assurance décennale) für das laufende Jahr zeigen. Für Bauarbeiten ist sie Pflicht
- Für staatliche Förderungen bei energetischer Sanierung muss der Handwerker das Label RGE haben. Die Förderung MaPrimeRénov' gibt es allerdings nur für Hauptwohnsitze
Das Devis – der Kostenvoranschlag
- Holen Sie mindestens zwei bis drei Devis ein
- Ein gutes Devis listet Arbeiten, Material, Mengen, Preise, Mehrwertsteuer, Dauer und Zahlungsbedingungen genau auf
- Mit Ihrer Unterschrift und dem Vermerk „bon pour accord“ wird das Devis zum Vertrag
- Anzahlung (acompte): üblich sind 30 %, der Rest nach Baufortschritt. Vorsicht bei Forderungen nach hohen Vorauszahlungen
- Mehrwertsteuer: Für Renovierungen an Wohnungen, die älter als zwei Jahre sind, gelten 10 % statt 20 %, für energetische Arbeiten 5,5 %
Brauche ich eine Genehmigung?
- Innen (Küche, Bad, Böden): meist keine Genehmigung nötig. In einer Wohnung braucht es aber die Zustimmung der Eigentümerversammlung, wenn Leitungen, tragende Wände oder Gemeinschaftseigentum betroffen sind
- Außen (Fenster, Fassadenfarbe, Klimaanlage, Pool von 10 bis 100 m², kleine Anbauten): déclaration préalable bei der mairie. Bearbeitungszeit ist in der Regel ein Monat
- Größere Anbauten oder neue Gebäude: permis de construire
- In der Nähe von Baudenkmälern muss zusätzlich der Architecte des Bâtiments de France zustimmen. Das verlängert die Frist und schränkt Materialien und Farben ein
- Was erlaubt ist, regelt der PLU (Bebauungsplan) der Gemeinde. Den prüfen wir gerne schon vor dem Kauf, wenn Sie Pläne haben
Die Abnahme und die Garantien
Am Ende steht die réception des travaux, die Abnahme mit Protokoll. Halten Sie Mängel dort als „réserves“ schriftlich fest. Ab diesem Datum laufen die gesetzlichen Garantien:
- Garantie de parfait achèvement – 1 Jahr: Der Handwerker muss alle Mängel beheben, die bei der Abnahme oder im ersten Jahr gemeldet werden
- Garantie biennale – 2 Jahre: für Ausstattung wie Heizkörper, Türen oder Armaturen
- Garantie décennale – 10 Jahre: für Schäden, die die Bausubstanz betreffen oder das Gebäude unbewohnbar machen
Bei größeren Bauarbeiten ist außerdem eine assurance dommages-ouvrage für den Bauherrn vorgeschrieben. Sie zahlt Schäden schnell, ohne dass erst geklärt werden muss, wer schuld ist.
Unsere Tipps aus der Praxis
- Im August steht fast alles still. Planen Sie Projekte so, dass sie davor oder danach liegen
- Lassen Sie sich regelmäßig Fotos vom Baufortschritt schicken, wenn Sie nicht vor Ort sind, oder beauftragen Sie eine Bauleitung (maître d'œuvre)
- Bewahren Sie alle Rechnungen auf. Sie senken später die Steuer beim Verkauf (siehe Plus-value beim Verkauf)
Wir vermitteln Ihnen gerne erprobte Handwerker und Architekten aus unserem Netzwerk. Mehr dazu auf unserer Über-uns-Seite.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand November 2026. Sie dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.