Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Wir sind keine Steuerberater. Für die Details zu Erbrecht, Besteuerung und Gründung berät Sie in Frankreich der Notar.
Was ist eine SCI?
Die SCI ist eine französische Gesellschaftsform, mit der mehrere Personen gemeinsam Eigentum an einer Immobilie halten. Eigentümerin der Immobilie ist die Gesellschaft; die Käufer halten dafür Gesellschaftsanteile.
Mögliche Vorteile
- Erbplanung
Bei grenzüberschreitendem Besitz kann eine SCI die Nachlassabwicklung erleichtern, da Gesellschaftsanteile statt einer Immobilie vererbt werden. Die genauen Auswirkungen hängen vom Einzelfall ab und sollten mit dem Notar geklärt werden. - Steuerliche Aspekte
Die steuerliche Behandlung einer SCI, etwa bei der Immobilienvermögenssteuer (IFI), ist komplex und individuell verschieden. Ob sich Vorteile ergeben, sollte ein Steuerberater oder Notar im Einzelfall prüfen. - Flexible Verwaltung
Die Satzung kann Entscheidungsfindung, Geschäftsführung und Gewinnverteilung frei regeln.
Mögliche Nachteile
- Eine SCI ist grundsätzlich auf zivile Verwaltung ausgelegt. Gewerbliche Vermietung passt nicht zum klassischen SCI-Modell und sollte vorab mit Notar oder Steuerberater abgeklärt werden.
- Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der SCI – Details dazu klärt der Notar bei der Gründung.
- Es bestehen jährliche Buchführungspflichten.
Gründung beim Immobilienkauf
Eine SCI kann parallel zum Immobilienkauf gegründet werden, oft beim selben Notar. Eine entsprechende Option lässt sich bereits im Vorvertrag (Compromis de Vente) vorsehen, ohne dass die endgültige Entscheidung sofort feststehen muss.
Fazit
Die SCI kann für Familien, Investoren oder Partner, die gemeinsam in Frankreich investieren möchten, eine sinnvolle Struktur sein. Ob sie im Einzelfall vorteilhaft ist – insbesondere bei Erbrecht und Steuern – hängt stark von der persönlichen Situation ab. Wir empfehlen, diese Punkte frühzeitig mit dem zuständigen Notar zu besprechen.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.